Der ungeplante Kahlschlag
Anfang November erhielten einige unserer Landwirt*innen überraschend ein Schreiben vom LLUR (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume). In diesem wurde darauf hingewiesen, dass ab diesem Jahr die Flächen mit Satellitenaufnahmen kontrolliert werden. Dabei wird neben der angebauten Frucht auch die "Mindestbewirtschaftung" (klingt schon nach einem Behördenbegriff) kontrolliert.
Diese Mindestbewirtschaftung wurde nun zu unserem Problem, denn sie schreibt vor, dass die Flächen noch vor dem 15.11 entweder gemäht werden müssen (dann muss das abgemähte Material abgefahren werden) oder die Flächen werden gemulcht, also muss das abgemähte Material an Ort und Stelle klein "geschnitten" werden.
Da für uns beide Varianten nicht in Frage kamen, fragten die betroffenen Landwirt*innen beim zuständigen LLUR nach und schilderten den Sachbearbeiter*innen noch einmal wie schlecht das Mähen für die Biodiversität wäre und wie schlecht die Befahrbarkeit der Flächen ist durch die nasse Witterung. Aber da es sich laut der Mitarbeiter*innen um ein EU-Gesetz handelte gab es leider keine Alternative.
Also mulchten die angeschriebenen Landwirte die Flächen um den Strafen (Kürzungen der Subventionen, die für Landwirte einen nennenswerten Teil des Jahreseinkommens ausmachen) zu entgehen. Nun sind also Teile unser Blühflächen gemulcht.
Bis hier ist es schon sehr traurig und macht uns sehr wütend. Von allen Seiten wird Insektenschutz und eine Stärkung der Artenvielfalt gefordert. Und auch wir als Landwirtinnen und Landwirte wollen unseren Teil dazu beitragen, dann kommen aber irgendwelche Verordnungen und Gesetze und machen uns einen Strich durch die Rechnung.
Jetzt ist die Geschichte aber noch nicht zu Ende: Eine Woche nach Fristende bekamen unsere eine Landwirt*innen einen Anruf vom LLUR, es lag ein Fehler vor, die Flächen hätte gar nicht gemulcht werden müssen. Schade, dass dies nicht zuvor bei der Nachfrage der Landwirte aufgefallen ist.